In den folgenden Abschnitten soll der sogenannte aktinische Wirkungskomplex, also die Komponenten der biologisch wirksamen Sonnenstrahlung und dessen Wirkung auf den menschlichen Körper näher unter die Lupe genommen werden.
Die biologisch wirksamen Spektren des Lichts reichen vom infraroten über den sichtbaren bis zum ultravioletten Bereich (UV-Bereich) und haben teils gesundheitsfördernde als auch ?schädigende Einflüsse auf den Menschen. So fördert beispielsweise Infrarotstrahlung die Durchblutung. Sichtbares Licht beeinflusst den Hormonhaushalt und die Psyche. Das größte Wirkungsspektrum besitzt jedoch die UV-Strahlung.
Die UV-Strahlung ist eine elektromagnetische Strahlung, die an der Erdoberfläche nur wenige Prozent der gesamten solaren Strahlung ausmacht. Sie umfasst dabei den Wellenlängenbereich (Wellenlänge: der kleinste Abstand zweier Punkte gleicher Phase einer Welle), die kürzer sind als die des sichtbaren Lichtes. Da die einzelnen Elementarteilchen der UV-Strahlung (Photonen) über eine sehr hohe Energie verfügen, können sie teilweise tief in biologische Systeme eindringen, Molekülverbindungen irreversibel zerstören und somit wesentlichen Einfluss auf das Leben nehmen. Beispielsweise wird die UV-Strahlung als Auslöser für verschiedene Hautkrebsarten angesehen.
Die Haut unterliegt dabei als Grenz- und Kontaktorgan in besonderem Maße dem Einfluss von Umweltfaktoren und somit auch der UV-Strahlung. Zahlreiche Hautkrankheiten finden ihren Ursprung in dieser Strahlung oder werden von ihr verstärkt. Am bekanntesten ist in diesem Sinne wohl der Sonnenbrand, der einer Verbrennung ähnelt und nach einer vom Hauttyp abhängigen Bestrahlungszeit mit einer scharf begrenzten Rötung, Hitzegefühl, Juckreiz sowie gelegentlicher Blasenbildung und Ödemen einhergeht.
Schwerwiegende Folgen für die menschliche Gesundheit haben jedoch Reaktionen, die nach einem jahre- oder jahrzehntelangen Zeitraum zwischen der UV-Bestrahlung und der sichtbaren Reaktion auftreten. In diese Gruppe sind beispielsweise die Hautalterung oder bösartige Hauttumore einzuordnen.
Traditionell wird die UV-Strahlung auf Basis der Ozonabsorption in drei Teilbereiche aufgegliedert. Demnach wird zwischen der UV-A Strahlung in dem Wellenlängenbereich von 315 bis 400 Nanometer, der UV-B Strahlung im Bereich zwischen 280 bis 315 Nanometer sowie der UV-C Strahlung zwischen 100 und 280 Nanometer unterschieden. Dabei hindert das atmosphärische Ozon die UV-A Strahlung nur wenig daran die Erdoberfläche zu erreichen. Die UV-C Strahlung wird dagegen unabhängig von der Ozonkonzentration auf dem Weg durch die Atmosphäre fast komplett aus der Luft herausgefiltert, während die Menge an UV-B Strahlung am Boden stark von der Ozonkonzentration sowie der Dicke der Ozonschicht abhängig ist. Als Maß für die UV-Strahlung dient der sogenannte UV-Index, der üblicherweise als Bestrahlungsstärke (Watt pro Quadratmeter) auf einem horizontal orientierten Empfänger angegeben wird. Neben dem Ozon beeinflussen auch weitere Bestandteile der Atmosphäre, wie beispielsweise Aerosole (Schwebeteilchen in der Atmosphäre) und Wolken (Wassertröpfchen), astronomische Bedingungen wie der Sonnenstand, der orographische Standort oder auch die Bodenbeschaffenheit in Form der Albedo (Rückstrahlvermögen der solaren Strahlung) die Menge an UV-Strahlung am Boden.
Insgesamt hat die UV-Strahlung, wie zu Beginn des Artikels schon aufgeführt, bedeutende Wirkung auf den menschlichen Organismus. Wer seine Haut beim Sonnenbaden nicht ausreichend schützt, schädigt diese nachhaltig. Die UV-A (lange Wellen) Strahlung führt zu einer kurzfristigen Bräune, die jedoch kaum Lichtschutz bringt. Dagegen verliert die Haut an Spannkraft und altert bei langfristiger Bestrahlung frühzeitig. Auch das Hautkrebsrisiko ist bei häufiger ungeschützter Einstrahlung deutlich erhöht. Die UV-B Strahlung sorgt hingegen eher für eine langfristigere Bräune, die auch einen echten Lichtschutz mit sich bringt. Gleichzeitig dringen diese Strahlen nicht so tief in die Haut ein und schädigen sie daher nicht nachhaltig. Ein allgemein schädigender Effekt der UV-Strahlung ist zudem die Immunsuppression, eine Verringerung der Körperabwehr, z.B. gegenüber Infektionskrankheiten.
Positiv ist jedoch anzuführen, dass die UV-Strahlung hauptverantwortlich für die Entstehung von Vitamin D in der Haut ist. Dieses Vitamin ist im Körper für den Calcium- und Phosphatstoffwechsel essentiell. Allerdings wird die notwendige Vitamin D-Dosis in Deutschland im Sommer bei wolkenlosen Bedingungen gegen Mittag innerhalb von etwa 15 Minuten durch die Sonnenexposition von Händen, Armen und Gesicht erreicht.
In den nächsten Tagen wird nun der menschliche Körper wieder zunehmend den positiven und negativen Eigenschaften der UV-Strahlung ausgesetzt. Nachdem der Sommer seine kurze Auszeit beendet und Hoch "Falk" ab Freitag verbreitet wieder den Sonnensommer zurück bringt. Die Sonne kann dann vielerorts wieder vom gering bewölkten oder wolkenlosen Himmel scheinen. Aufgrund des Sonnenstandes nahe am Maximum (21.06.) kann dabei auch eine beachtliche Menge an UV-Strahlung in den bodennahen Luftschichten ankommen.
Entsprechend sollte man in den nächsten Tagen die Haut vor allem im Westen und Süden wieder schützen. Insgesamt kommt es in den genannten Regionen zu einem teils sehr hohen UV-Index. Als Schwellenwert für eine sehr hohe gesundheitliche Gefährdung wird dabei ein UV-Index von größer/gleich 8 angesehen.
In möglichen Warnungen oder auch in den entsprechenden Gefahrenkarten des DWD wird dann besonders darauf hingewiesen, dass Schutzmaßnahmen unbedingt erforderlich sind. Dabei sollte zwischen 11 und 15 Uhr der Aufenthalt im Freien grundsätzlich vermieden werden. Auch im Schatten gehören ein sonnendichtes Hemd, lange Hosen, Sonnencreme (SPF (Licht-Schutz-Faktor) 15+), Sonnenbrille und ein breitkrempiger Hut zum sonnengerechten Verhalten. Ergänzend zu diesen international einheitlichen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation finden Sie weitere UV-Schutztipps unter http://www.dwd.de/DE/klimaumwelt/ku_beratung/gesundheit/uv/uv_schutz_ node.html.
Dipl.-Met. **
Deutscher Wetterdienst
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Offenbach, den 12.07.2018
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