In den letzten Jahren stand der Rosenmontag unter keinem guten Stern. Vor drei Jahren bereitete Sturmtief RUZICA (7. Februar 2016) den Organisatoren der großen Rosenmontagsumzüge Sorgenfalten. Neben den Umzügen in Mainz und Düsseldorf wurden damals zahlreiche weitere Umzüge abgesagt. Nur die Kölner trotzten dem Sturm. Als sich dort die Mottowägen durch die Straßen schlängelten, schien die Sonne und die Böen legten eine Pause ein. Im darauffolgenden Jahr war es in der Westhälfte sowie in Teilen der Mitte erneut recht stürmisch. In diesem Jahr erlebten die Jecken und die Organisatoren mit Sturmtief BENNET abermals ein "deja vu". Zwar wurden wieder einige Rosenmontagsumzüge abgesagt, die großen Umzüge in Düsseldorf, Köln und Mainz fanden aber statt. Düsseldorf verlegte den Start des Umzugs um gut zwei Stunden nach hinten, um BENNET ein Schnippchen zu schlagen. Die Städte Köln und Mainz blieben zur Zeit der Umzüge ebenfalls von gefährlichen Sturmböen verschont.
Aber wer gewinnt das Duell des stärkeren Sturms: RUZICA oder BENNET? Es ist sicherlich keine Überraschung, dass auf den Gipfeln der Mittelgebirge beide Stürme am stärksten tobten. Bei RUZICA wurden auf dem Feldberg im Schwarzwald 166 km/h und auf dem Brocken 148 km/h gemessen. BENNET konnte mit 144 km/h auf dem Feldberg und 143 km/h auf dem Brocken nicht ganz mithalten - 1:0 für RUZICA! Dafür fegten bei BENNET im Flachland an nicht gerade wenigen Orten Böen über 100 km/h (10 - 11 Beaufort) über das Land - anders als bei RUZICA, als nur an wenigen Orten schwere Sturmböen oder gar orkanartige Böen registriert wurden. BENNET schafft also den Ausgleich (1:1)!
Um den Vergleich etwas qualitativer zu gestalten, kann man sich ansehen, an wie vielen Stationen im Messnetz des Deutschen Wetterdienstes (DWD) stürmische Böen (8 Beaufort, 62 - 74 km/h), Sturmböen (9 Bft, 75 - 88 km/h), schwere Sturmböen (10 Bft, 89 - 102 km/h) und orkanartige Böen (11 Bft, 103 - 117 km/h) registriert wurden. Während bei BENNET an mehr als dreiviertel der DWD-Stationen stürmische Böen aufgetreten sind, wurden 2016 bei RUZICA nur an gut der Hälfte der Stationen derartige Böen gemessen. Ähnlich sieht es bei Sturmböen aus: An 44% der Wetterstationen traten am diesjährigen Rosenmontag Böen über 9 Beaufort auf, während dies 2016 an weniger als einem Viertel der Orte (24%) der Fall war. Mit 22% gab es dieses Jahr sogar an fast so vielen Stationen schwere Sturmböen wie Sturmböen bei RUZICA! "Last but not least" setzt sich dieser Trend auch bei den orkanartigen Böen fort. Lässt man die Stationen auf hohen Berggipfeln sowie von Leuchttürmen auf der See außer Acht, so wurden 2016 lediglich drei der knapp 500 Wetterstationen im Tiefland von Böen der Stärke 11 oder 12 getroffen (0,6%): Weinbiet/Pfalz (126 km/h), Altenstadt und Geislingen/Stötten (jeweils 104 km/h). Hingegen wurden vor zwei Tagen an einigen Stationen orkanartige Böen gemessen, beispielsweise in Gießen (110 km/h), Leipzig (105 km/h) oder an den Flughäfen Tegel und Schönefeld in Berlin (103 km/h).
Ursache für die recht große Verbreitung der gefährlichen Sturmböen am diesjährigen Rosenmontag war, dass sich zahlreiche Schauer- und Gewitterlinien bildeten, in deren Umfeld vielerorts die hohen Windgeschwindigkeiten aus höheren Atmosphärenschichten bis zum Boden heruntergemischt werden konnten. Zwar fand dieser Prozess auch bei RUZICA im Bereich von Schauern statt, allerdings nur örtlich und eng begrenzt. Daher gab es damals zwar strichweise bis ins Flachland schwere Sturmböen, oft nur wenige Kilometer entfernt verspürte man allerdings nur einen etwas böigen Wind. Somit ist es wenig verwunderlich, dass auch das Schadensausmaß von Sturmtief BENNET deutlich größer war als das von RUZICA.
Damit geht das Duell eindeutig an BENNET! Schließlich war dieser Rosenmontagssturm im Tiefland (bezogen auf die Spitzenböen des Tages) im Mittel um knapp 10 km/h stärker als sein Kontrahent aus dem Jahre 2016. Die Organisatoren der drei großen Karnevalsumzüge waren dieses Jahr folglich etwas mutiger als 2016. Aber wie sagt der Kölner so schön: "Et hätt noch immer jot jejange" (Kölsches Grundgesetz, Paragraph 3).
Dr. rer. nat. Markus Übel
Deutscher Wetterdienst
Vorhersage- und Beratungszentrale
Offenbach, den 06.03.2019
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